VORSTANDSBESCHLUSS

der Spielvereinigung Groß-Umstadt e.V.

In Anbetracht der Verantwortung unseres Vereins für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und zur Stärkung der Prävention beschließt der Vorstand des e.V. auf seiner Vorstandssitzung am 05.02.2026 das Folgende

 

PRÄVENTIONSKONZEPT KINDERSCHUTZ IM VEREIN

 

01 – Der Vorstand benennt als Vereinsverantwortlichen für das Thema Kinderschutz das Vorstandsmitglied Victor Machado.

 

02 – Der Vorstand ernennt als Ansprechpartner (Anlaufstelle) innerhalb unseres Vereins mit folgenden Aufgaben im Krisenfall: Lutz Reeh.

• Ansprechpartner bei Beschwerden und Vorfällen

• Erste Prüfung des Vorfalls und unverzügliche Kontaktaufnahme mit den Anlaufstellen des Landesverbandes oder dessen Kooperationspartner

• Weitervermittlung an die Anlaufstellen des Landesverbandes oder dessen Kooperationspartner

Der Ansprechpartner wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Vereinsverantwortlichen für Kinderschutz einen Vorschlag für die konkrete Festlegung seiner Aufgaben und der Handlungsabläufe im Falle einer Beschwerde oder eines Vorfalls zu erarbeiten. Über den Vorschlag hat der Vorstand zu beschließen.

 

03 – Der Vereinsverantwortliche für Kinderschutz wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Ansprechpartner einen Vorschlag für einen Verhaltenskodex im Verein zu entwerfen. Über den Vorschlag hat der Vorstand zu beschließen.

 

04 – Der Vereinsverantwortliche für Kinderschutz wird beauftragt, für alle Trainer und Betreuer des Vereins eine Informationsveranstaltung durchzuführen.

Die Trainer und Betreuer sollen bei dieser oder alternativ in einer gesonderten Veranstaltung gemeinsame Verhaltensregeln gegenüber Kindern und Jugendlichen entwickeln und sich auf diese verpflichten. Verstöße gegen die Verhaltensregeln werden durch den Vorstand untersucht und zur Ahndung gebracht.

05 – Der Verein wird die nötigen Bescheinigungen erstellen, die es ermöglichen, das erweiterte Führungszeugnis unter Gebührenbefreiung zu erhalten oder anderweitig dessen Inhalte einzusehen.

Die Prüfung der Inhalte der erweiterten Führungszeugnisse ist alle drei Jahre zu wiederholen.

Der Vereinsverantwortliche für Kinderschutz wird beauftragt, ein Vereinskonzept zur Prüfung der Inhalte der erweiterten Führungszeugnisse einschließlich einer Festlegung der Dateneinsichtsrechte zu entwickeln. Über den Konzeptvorschlag hat der Vorstand zu beschließen. Siehe Merkblatt zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis im Verein

 

06 – Der Vereinsverantwortliche für Kinderschutz wird beauftragt, für den Fall eines konkreten Vorfalles Interventionsleitlinien im Krisenfall zu erstellen, die Verantwortlichkeiten, Entscheidungskompetenzen sowie die Einbindung Dritter enthalten. Hierüber hat der Vorstand zu beschließen.

(Siehe Merkblatt für Interventionsleitlinien im Krisenfall)

07 – Der Verein wird das Thema Kinderschutz offensiv in die Vereinsöffentlichkeit kommunizieren. Auf den Hauptversammlungen wird er hierzu berichten.

 

08 – Der Vereinsverantwortliche für Kinderschutz wird zusammen mit dem Ansprechpartner beauftragt, mit anderen Organisationen und Institutionen, deren Angebote und Leistungen für den Verein sinnvoll und hilfreich sein könnten, Kontakt aufzunehmen, z.B. dem Landesverband, dem LSB, dem Jugendamt etc.

Download: |Kinderschutzkonzept | Verhaltenskodex | Verhaltensregel